Gedeckter Tisch in der Tagespflege

Kosten

Kosten

Die Kosten für den Besuch in der Tagespflege werden über Tagessätze abgerechnet. Diese setzen sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen. Bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit durch einen Pflegegrad wird die Finanzierung ganz oder teilweise von der Pflegeversicherung übernommen.

In der Regel sind lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskostenpauschale selbst zu bezahlen. Hier haben die Tagespflegegäste jedoch die Möglichkeit den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von derzeit 125 € pro Monat für die Finanzierung teilstationärer Leistung einzusetzen.

Tagessätze der Tagespflege im Chattengau

Pflegegrad
Pflegekasse
nach § 41 SGB Xl
Pflegekasse
nach § 43 SGB Xl
Pflegekasse
Ausbildungsumlage
Eigenanteil
Finanzierungsmöglichkeiten über zusätzliche Betreuungsleistungen oder Leistungen des Sozialhilfeträgers (§ 45 SGB XI)
Tagessatz
(hier sind die Fahrtkosten i. H. v. 13,76 € enthalten)

Pflege
Betreuung
Ausbildung
Unterkunft 50% + Verpflegung 50% + Investitionsbetrag =
Pflegesätze
189,15 €
10,58 €
4,65 €
8,72 € + 8,72 € + 9,87 € =
131,69 €
293,31 €
10,58 €4,65 €8,72 € + 8,72 € + 9,87 € =
135,85 €
397,50 €
10,58 €4,65 €8,72 €  + 8,72 € + 9,87 € =
140,04 €
4101,67 €
10,58 €4,65 €8,72 € + 8,72 € + 9,87 € =
144,21 €
5105,87 €
10,58 €4,65 €8,72 € + 8,72 € + 9,87 € =
148,41 €